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Gewaltschutzgesetz
- Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben, auch in ihrer eigenen Wohnung.
Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht
jedes Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit!
- Das neue Gewaltschutzgesetz stärkt Ihre Rechte
gegenüber Ihrem gewalttätigen Partner oder Ehemann. Nehmen
Sie dieses Gesetz für sich und ihre Kinder in Anspruch. Nicht Sie
haben Schuld, sondern der, der Ihnen Gewalt antut!
- Nutzen Sie Ihr Recht und beantragen Sie Maßnahmen zu Ihrem Schutz beim Amtsgericht !
Das Gericht kann den Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung
weisen. Es kann dem Partner verbieten, die Wohnung zu betreten oder
sich Ihnen oder der Wohnung zu nähern. Es kann Ihrem Partner auch
verbieten, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, z.B. über Telefon, Email,
SMS oder Briefe.
Nehmen Sie die Bedrohungen, Beleidigungen, Demütigungen und Gewalthandlungen nicht mehr länger hin!
- Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei den weiteren Schritten.
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